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Spiel- und Platzordnung


                                             A.   Spielberechtigung  

1.   Spielberechtigt ist jedes Mitglied der Tennisabteilung, sofern es im Besitz einer       gültigen Spielmarke ist.
2.   Die Spielmarken werden nach Eingang des Jahresbeitrages zu Saisonbeginn den       Mitgliedern ausgehändigt.
3.   Die Spielmarken tragen den Namen der Mitglieder und haben unterschiedliche       Farben für Damen, Herren und Jugendliche.
4.   Berufstätige Jugendliche oder Jugendliche, die in Damen- oder       Herrenmannschaften spielen, erhalten deren Farbkennzeichen.  

                                               B.     Spielordnung  
1.   Der Betrieb für die Plätze 1 – 5 ist an Werktagen von 8.00 Uhr ohne abendliche       Zeitbegrenzung erlaubt. An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen ist die       Spielzeit von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr gestattet.  
      Für Platz 6 gilt die Auflagenregelung der Stadt Offenbach wie folgt:
      Montag bis Freitag       9.00 - 13.00 Uhr         und      15.00 - 19.00 Uhr
      Sa., So & Feiertage     10.00 - 12.00 Uhr        und      14.00 - 18.00 Uhr  
2.   Die Spielzeit für Einzelspiele beträgt 45 Minuten, Doppel 60 Minuten, vom       Sportwart angesetzte Ranglistenspiele sind zeitlich unbegrenzt.  
3.   DiePlatzbelegung wird durch Anheften der Spielmarken an der Tafel       vorgenommen (Einzel- zwei Marken, Doppel - vier Marken) Spielmarken       dürfen nur für den Tag platziert werden.
      Das Einhängen am Vorabend ist nicht gestattet.

      „Zeitlich eingehängte Spielmarken dürfen nicht vor Ablauf der Spielzeit an der       Tafel verändert werden. Das zeitliche Weiterschieben der Spielmarken in der       Spielzeit ist nicht gestattet.“  
4.   Das Anheften muss durch einen der Spielpartner erfolgen. Jedes Mitglied       kann zur ;Belegung nur seine Spielmarke verwenden.  
5.   Nach Ablauf der unter B 2 genannten Spielzeit muss der Platz verlassen werden,       wenn andere Mitglieder den Platz belegt haben.  
6.   Nach Beendigung des Spieles müssen die Spielmarken von der Tafel abgehängt       und an dem dafür vorgesehenen Platz im Gang vor den Umkleideräumen       angehängt werden.  
7.   Kinder und Jugendliche sind wie folgt spielberechtigt:
                         *** Dieser Punkt wurde gelöscht. ***
8.   An Tagen, an denen der Trainer anwesend ist, ist der Trainerplatz für die Dauer       des Trainings für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt. Trainingszeiten       werden ausgehängt.  
9.   Punktspieltermine der gemeldeten Mannschaften auf der Anlage werden durch       Aushang rechtzeitig bekannt gegeben.  
10. Wenn ein Mitglied der Tennisabteilung mit Gastspieler spielen will, so muss er       sich mit seiner Spielermarke und der Marke „Gastspieler“ ordnungsgemäß an       der Belegtafel einhängen.  
11.  Die Eintragung in das Gastspielerbuch muss vor dem Spiel erfolgen.  
12.  Spielzeiten für Gastspieler:
      Werktags bis 17 Uhr; Samstag, Sonn- und Feiertags ohne Einschränkung.
      Keine Gastspieler bei Medenspielen oder Turnieren.  
13.  Jedes Mitglied kann anhand des Buches kontrollieren, ob stattfindende Spiele       auch eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, kann jedes Mitglied die       Spielermarke an der Tafel abhängen und Räumung des Platzes fordern.  
14. Die Gastspielergebühr beträgt 5 Euro für Erwachsene sowie 3 Euro für       Jugendliche und Kinder - pro 45 Minuten Einzel bzw. 60 Minuten bei Doppel - und       wird vom Mitglied laut Eintragung im Gastspielerbuch am Saisonende bzw. mit       der Beitragszahlung angefordert.  
15.  Bei Verstoß gegen diese Bestimmung muss das betreffende Mitglied damit       rechnen, dass ihm die Spielerlaubnis mit Gastspieler entzogen wird.    

                                                C.     Platzordnung  
1.   Auf den Plätzen darf grundsätzlich nur in der üblichen Tennisbekleidung und nur       in Tennisschuhen gespielt werden.  
2.   Die Mitglieder sind verpflichtet, nach dem Spiel innerhalb ihrer Spielzeit den Platz       selbst abzuziehen und auch die Linien des Einzel- bzw. Doppelfeldes zu kehren.  
3.   Nach Regen dürfen die Plätze erst wieder benutzt werden, wenn das Wasser in       den Boden eingedrungen ist, also keine Pfützen mehr auf den Plätzen stehen. Es       ist nicht erlaubt mit Netzen oder Besen das Wasser auseinanderzuziehen.  
4.   Sind die Plätze ganz oder teilweise mit Schildern „Platz gesperrt“ gekennzeichnet,       so ist diese Anordnung unbedingt einzuhalten. Änderungen an der Platzsperrung       dürfen nur vom Platzwart oder einem Mitglied des Vorstandes vorgenommen       werden.  
5.   Den Anordnungen des Platzwartes und der Mitglieder des Vorstandes bezüglich       Pflege, Wartung und Benutzung der Plätze ist unbedingt Folge zu leisten.
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