Spiel- und Platzordnung
A. Spielberechtigung
1. Spielberechtigt ist jedes Mitglied der Tennisabteilung, sofern es im Besitz einer gültigen Spielmarke ist.
2. Die Spielmarken werden nach Eingang des Jahresbeitrages zu Saisonbeginn den Mitgliedern ausgehändigt.
3. Die Spielmarken tragen den Namen der Mitglieder und haben unterschiedliche Farben für Damen, Herren und Jugendliche.
4. Berufstätige Jugendliche oder Jugendliche, die in Damen- oder Herrenmannschaften spielen, erhalten deren Farbkennzeichen.
B. Spielordnung
1. Der Betrieb für die Plätze 1 – 5 ist an Werktagen von 8.00 Uhr ohne abendliche Zeitbegrenzung erlaubt. An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen ist die Spielzeit von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr gestattet.
Für Platz 6 gilt die Auflagenregelung der Stadt Offenbach wie folgt:
Montag bis Freitag 9.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 19.00 Uhr
Sa., So & Feiertage 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
2. Die Spielzeit für Einzelspiele beträgt 45 Minuten, Doppel 60 Minuten, vom Sportwart angesetzte Ranglistenspiele sind zeitlich unbegrenzt.
3. DiePlatzbelegung wird durch Anheften der Spielmarken an der Tafel vorgenommen (Einzel- zwei Marken, Doppel - vier Marken) Spielmarken dürfen nur für den Tag platziert werden.
Das Einhängen am Vorabend ist nicht gestattet.
„Zeitlich eingehängte Spielmarken dürfen nicht vor Ablauf der Spielzeit an der Tafel verändert werden. Das zeitliche Weiterschieben der Spielmarken in der Spielzeit ist nicht gestattet.“
4. Das Anheften muss durch einen der Spielpartner erfolgen. Jedes Mitglied kann zur ;Belegung nur seine Spielmarke verwenden.
5. Nach Ablauf der unter B 2 genannten Spielzeit muss der Platz verlassen werden, wenn andere Mitglieder den Platz belegt haben.
6. Nach Beendigung des Spieles müssen die Spielmarken von der Tafel abgehängt und an dem dafür vorgesehenen Platz im Gang vor den Umkleideräumen angehängt werden.
7. Kinder und Jugendliche sind wie folgt spielberechtigt:
*** Dieser Punkt wurde gelöscht. ***
8. An Tagen, an denen der Trainer anwesend ist, ist der Trainerplatz für die Dauer des Trainings für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt. Trainingszeiten werden ausgehängt.
9. Punktspieltermine der gemeldeten Mannschaften auf der Anlage werden durch Aushang rechtzeitig bekannt gegeben.
10. Wenn ein Mitglied der Tennisabteilung mit Gastspieler spielen will, so muss er sich mit seiner Spielermarke und der Marke „Gastspieler“ ordnungsgemäß an der Belegtafel einhängen.
11. Die Eintragung in das Gastspielerbuch muss vor dem Spiel erfolgen.
12. Spielzeiten für Gastspieler:
Werktags bis 17 Uhr; Samstag, Sonn- und Feiertags ohne Einschränkung.
Keine Gastspieler bei Medenspielen oder Turnieren.
13. Jedes Mitglied kann anhand des Buches kontrollieren, ob stattfindende Spiele auch eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, kann jedes Mitglied die Spielermarke an der Tafel abhängen und Räumung des Platzes fordern.
14. Die Gastspielergebühr beträgt 5 Euro für Erwachsene sowie 3 Euro für Jugendliche und Kinder - pro 45 Minuten Einzel bzw. 60 Minuten bei Doppel - und wird vom Mitglied laut Eintragung im Gastspielerbuch am Saisonende bzw. mit der Beitragszahlung angefordert.
15. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung muss das betreffende Mitglied damit rechnen, dass ihm die Spielerlaubnis mit Gastspieler entzogen wird.
C. Platzordnung
1. Auf den Plätzen darf grundsätzlich nur in der üblichen Tennisbekleidung und nur in Tennisschuhen gespielt werden.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet, nach dem Spiel innerhalb ihrer Spielzeit den Platz selbst abzuziehen und auch die Linien des Einzel- bzw. Doppelfeldes zu kehren.
3. Nach Regen dürfen die Plätze erst wieder benutzt werden, wenn das Wasser in den Boden eingedrungen ist, also keine Pfützen mehr auf den Plätzen stehen. Es ist nicht erlaubt mit Netzen oder Besen das Wasser auseinanderzuziehen.
4. Sind die Plätze ganz oder teilweise mit Schildern „Platz gesperrt“ gekennzeichnet, so ist diese Anordnung unbedingt einzuhalten. Änderungen an der Platzsperrung dürfen nur vom Platzwart oder einem Mitglied des Vorstandes vorgenommen werden.
5. Den Anordnungen des Platzwartes und der Mitglieder des Vorstandes bezüglich Pflege, Wartung und Benutzung der Plätze ist unbedingt Folge zu leisten.
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